23.01.12
Wenn Kinder oder Jugendliche zu Opfern von Gewalt oder sexuellen Mißbrauch werden, ist nicht immer gleich als erster Schritt der Gang zur Polizei angezeigt. In Fällen wo die Tat dicht an dem Zeitpunkt der Offenbarung des Opfers liegt und andere Umstände ein schnelles Handeln notwendig machen, z.B. wenn äußere Verletzungsmerkmale oder andere Beweise, Spuren vorliegen, ist dies sicherlich ratsam, aber ansonsten sollte zunächst geschaut werden, wie es dem Opfer geht und welche Hilfen Vorrang haben. Was nützt es, wenn ein Opfer einer Vernehmung nicht gewachsen ist und das Verfahren aus diesem Grund rasch wieder eingestellt wird.










