Initiative gegen Gewalt und Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e.V. – ein Interview mit Johannes Heibel
23.01.12
Wenn Kinder oder Jugendliche zu Opfern von Gewalt oder sexuellen Mißbrauch werden, ist nicht immer gleich als erster Schritt der Gang zur Polizei angezeigt. In Fällen wo die Tat dicht an dem Zeitpunkt der Offenbarung des Opfers liegt und andere Umstände ein schnelles Handeln notwendig machen, z.B. wenn äußere Verletzungsmerkmale oder andere Beweise, Spuren vorliegen, ist dies sicherlich ratsam, aber ansonsten sollte zunächst geschaut werden, wie es dem Opfer geht und welche Hilfen Vorrang haben. Was nützt es, wenn ein Opfer einer Vernehmung nicht gewachsen ist und das Verfahren aus diesem Grund rasch wieder eingestellt wird.
Die Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e.V. rät zu professionellem und behutsamen Vorgehen bei Verdacht von Kindesmißhandlung und Kindesmißbrauch. Die Initiative hat sich im Januar 1993 aus einer Elterninitiative gegen Gewalt und sexueller Belästigung in einer Hauptschule in Rheinland-Pfalz (Westerwald) gegründet. Der Sozialpädagoge Johannes Heibel ist seit Anbeginn der Vorsitzende.
Buergerstimme: Herzlich Willkommen zum Interview, Herr Heibel. Wir sind uns im Klaren darüber, dass Ihre Zeit ziemlich begrenzt sein muß, wenn wir uns die Nachfrage vergegenwärtigen. Gibt es irgendein Schlüsselerlebnis oder andere Gründe, die Sie dazu bewogen haben, gemeinsam mit weiteren 26 Gründungsmitgliedern diesen Verein ins Leben zu rufen? Spielt es auch eine Rolle, daß Sie zweifacher Vater sind?
Johannes Heibel: Natürlich spielt es eine Rolle, daß ich selbst Kinder habe. Ich wäre ja sonst nie Schulelternsprecher geworden. In dieser sehr verantwortungsvollen Rolle sah ich mich eines Tages mit einem prügelnden Lehrer konfrontiert und mit einem Lehrer, der sich gegenüber Schülerinnen „zudringlich, taktlos und ungehörig“ verhielt. So beurteilte es jedenfalls später mal ein Richter. Ich mußte handeln. Dazu kommt, daß ich in meiner Kindheit auch Gewalt erfahren habe, allerdings kein sexuellen Mißbrauch. Ein Kind macht aber da keine Unterschiede, keine Abstufungen. Ohnmacht und Hilflosigkeit, das macht Kindern zu schaffen.
Buergerstimme: Bevor wir etwas ausführlicher in die traurige Materie eintauchen, möchten wir unsere Leser auf den Schutzbär Bulli aufmerksam machen, den Ihr Verein ins Leben rief. Wann entstand diese Idee einer Prävention als sinnvolle Maßnahme, wobei schon sehr viele Prominente hilfreich zur Seite standen?
Johannes Heibel: Die Idee entstand im Jahr 2003. Im Jahr 2004 haben wir dann das Projekt entwickelt und dazu ein Kinderbuch unter gleichem Namen herausgegeben. Dabei profitierten wir von unseren Erfahrungen in der Arbeit mit Opfern und in der Konfrontation mit Tätern und deren Täterstrategien.
Buergerstimme: Wenn man sich Ihren Aufgabenbereich anschaut, von der Beratung zur Therapie, Zusammenarbeit mit den Behörden, gezielte Entwicklung eines Hilfeplans bis hin zu Fortbildungsveranstaltungen für Erzieher und Lehrer, um nur ein paar zu benennen, werden sich Betroffene zugleich aufgehoben fühlen. Können Sie allen gerecht werden oder stoßen Sie dabei an Grenzen? Gibt es auch Engpässe, weil der Andrang zu groß und das Hilfe-Personal nicht ausreicht?
Johannes Heibel: Selbstverständlich gibt es Grenzen. Wenn aber die Betroffenen und deren Vertrauenspersonen in der Lage und willens sind, Hilfen anzunehmen und mitzuarbeiten, gibt es immer einen Weg. Natürlich wäre es förderlich, wenn wir mehr finanzielle Unterstützung erhielten und zumindest eine oder zwei hauptamtliche Kräfte einstellen könnten, aber das ist noch Zukunftsmusik. Man soll ja die Hoffnung nie aufgeben.
Buergerstimme: Sie blicken bestimmt trotz aller Problematiken auch auf erfolgreiche Aktionen zurück, oder? Wir denken dabei an Ihre ungewöhnliche aber dennoch sehr sinnvolle Aktion zurück, die sich 2003 ereignete, in dem Sie sich vor der Kreisverwaltung Montabaur anketteten. Was war der Anlaß und vor allem führte die Aktion zum Erfolg?
Johannes Heibel: Der Anlaß zu dieser Aktion war ein 13-jähriger Junge, der seine 6 Jahre alte Schwester sexuell mißbraucht hatte. Er selbst wurde von seinem Stiefvater im Alter von ca. 7-8 Jahren sexuell mißbraucht und fast zu Tode geprügelt. Das Jugendamt lehnte eine spezielle Therapie für den Jungen aus Kostengründen ab. Aus dieser Ohnmachtssituation heraus entstand die Kettenreaktion.
Buergerstimme: Mit der Zielsetzung das Kindeswohl in den Mittelpunkt jeglicher Intervention zu stellen, entstand die Plakataktion “Warten bis das Kind in den Brunnen gefallen ist”. In wie weit wurde dieser deutliche Hinweis zur Präventivmaßnahme insgesamt im Laufe der Zeit angenommen? Hat sie einiges bewirken können?
Johannes Heibel: Leider werden unsere Präventionsangebote nicht sonderlich stark nachgefragt. Bei anderen Beratungsstellen sieht das häufig nicht anders aus. Zum einen liegt es an dem Thema, ich sage mal an unserem „Schmuddelthema“ und zum andern daran, daß zum Beispiel die Prävention in Bezug zur Gewalt, sexuellen Mißbrauch nicht zum festen Bestandteil des Lehrplans einer Grundschule gehört. Eltern und Lehrerschaft sind leider immer noch sehr verunsichert und wissen nicht, wie und wann sie ihre Kinder aufklären sollen. Dazu kommt, daß es meist kein Budget für solche Projekte gibt. Fördervereine müssen überzeugt und Sponsoren aufgetrieben werden.
Buergerstimme: Ihr Verein blickt inzwischen auf etliche kreative und sinnvolle Projekte zurück, wie z.B. Denk mal nach! oder Vorsicht Mensch!, um nur mal zwei zu nennen. In wie weit haben diese beitragen können, die Bevölkerung und vor allem die Politik und somit die Gesetzgebung zu sensibilisieren?
Johannes Heibel: Es ist immer noch ein beschwerlicher Weg. Mein Motto: Der Weg ist das Ziel!
Buergerstimme: Vor kurzem gab es dieses Urteil, welches viele Menschen hat sprachlos werden lassen. Das Oberlandesgericht Koblenz sprach einen Hauptschullehrer vom Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen frei, da er kein Klassenlehrer oder Fachlehrer der Schülerin war. Der Lehrer war nur ihr Vertretungslehrer und leitete eine Tanz AG, woran die Schülerin teilnahm. Die Richter sahen darin kein Obhutverhältnis und sprachen den Lehrer frei. Was ist Ihre Meinung dazu?
Johannes Heibel: Ich persönlich bin der Meinung, daß sich Jugendliche in Obhut des gesamten Personals einer Schule bzw. einer pädagogischen Einrichtung befinden. Das muß sogar für den Hausmeister und die Putzfrau gelten. Das Urteil selbst halte ich für einen Justizskandal. Es signalisiert allerdings, daß das Strafrecht dringend überarbeitet werden muß. Es müssen klare Grenzen aufgezeigt werden, also klarere Regelungen formuliert werden. Dazu kommt, daß die Notwendigkeit besteht, endlich das Beamtenrecht den Ansprüchen unserer modernen Gesellschaft anzupassen. Es kann zum Beispiel nicht sein, daß ein Beamter nur dann entlassen werden kann, wenn er zu einer Haftstrafe von mindestens 12 Monaten verurteilt wird. Das Gleiche gilt für die Arbeitsverträge aller Abgestellten bzw. Beschäftigten einer pädagogischen Einrichtung. Auch hier muß es klare, eindeutige Regelungen geben.
Buergerstimme: Wenn Sie auf die bald letzten zwanzig Jahre zurückblicken, wobei können Sie von Erfolgen sprechen? Und in welchen Fällen wurde gänzlich versagt seitens der Öffentlichkeit, den Behörden oder gar den Gerichten? Muß nicht die Gesetzgebung grundlegend verändert werden, weil Opferschutz weiterhin viel zu kurz kommt?
Johannes Heibel: Ja, ich bin der Meinung, daß es einer grundlegenden Neustrukturierung des Strafrechts und auch des Zivilrechts zu diesem Thema bedarf. Insbesondere muß dabei das Hauptaugenmerk auf den Opferschutz gerichtet werden. Die wichtigste Forderung wäre die Aufhebung der Verjährungsfristen, da wir zwischenzeitlich gelernt haben, daß Opfer oft sehr lange Zeit benötigen ihr Schweigen zu brechen.
Buergerstimme: Wir bedanken uns recht herzlich für Ihre fundierten Antworten, in denen einmal mehr deutlich wird, welche Probleme weiterhin bestehen. Solange unsere Gesellschaft nicht alles unternimmt, um Gewalt und sexuellen Mißbrauch zu vermeiden, und dazu gehört unbedingt ebenso der politische Wille, werden wir leider noch viele weitere Opfer zu beklagen haben.
Kurzvita von Johannes Heibel
Jahrgang 1955, Diplom-Sozialpädagoge (FH), Vorsitzender der bundesweit und international tätigen Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e. V.
Johannes Heibel absolvierte sein Anerkennungsjahr in einer Klinik für Abhängigkeitserkrankte. Neun Jahre lang arbeitete er im internatspädagogischen Bereich eines Berufsbildungswerkes im Dienste junger behinderter Menschen. Seit 17 Jahren ist er Angestellter im öffentlichen Dienst und dort im Bereich der “offenen Jugendarbeit” tätig. In diesen Jahren hat er maßgeblich beim Aufbau von drei Jugendzentren mitgewirkt. Seit 10 Jahren ist er bei der Stadt Remagen als Jugendpfleger beschäftigt und leitet das dortige Jugendzentrum. Gemeinsam mit weiteren 26 Frauen und Männern gründete er 1993 die Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e.V. Im Rahmen dieser Initiative setzt er sich bundesweit und darüber hinaus für mißhandelte Kinder und Jugendliche ein. Sein persönliches und berufliches Lebensziel ist es, mit anderen gemeinsam daran zu arbeiten, den Kinder- und Jugendschutz in Deutschland endlich wirkungsvoll zu verbessern.
Johannes Heibel: „Kindern muß absolute Priorität eingeräumt werden!“
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solche initiativen müsste es mindestens in jedem kreis geben. wann man kinder aufklärt? schauen sie mal in die gepflogenheiten von naturvölkern, die noch ein gesundes verhältnis zur sexualität haben. sobald ein kind in der lage ist, körperfunktionen und sexualität zu verstehen, demnach etwa zwischen 7 und 9 jahren, sollte aufklärung beginnen. die kinder sollten stark gemacht werden, NEIN zu sagen zu körperkontakten die sie nicht möchten. und sie wissen schon instinktiv, was in ordnung ist und was nicht. in welcher form? offen, ehrlich und vor allem unverkrampft. angst und scham wurden uns von der kirche (!!! aha?) anerzogen. ich durfte in afrika erleben, wie menschen völlig frei miteinander umgehen und glücklich sind. unversaut vor allen dingen was internet und pornos angeht. ich selbst habe mich als mißbrauchsopfer geoutet und weiß, daß dies ein leben lang wirkt. und zwar auf alle lebensbereiche.
Ja, Gewalt und Missbrauch ist auch nach Jahren immer noch ein “Schmuddelthema”, und wer darüber sprechen möchte, wird nur zu schnell zum “Nestbeschmutzer” erklärt.
Man sagt, dass sich ein Kind in Not an sieben Erwachsene wenden muss, bevor ihm jemand zuhört. Wir konnten verfolgen, wie schwierig es für die Betroffenen z.B. in der Odenwaldschule war, Missbrauch und Gewalt endlich und nach vielen Jahren in die Öffentlichkeit zu bringen. Es wird gefragt: “Warum schweigen die Opfer so lange?” Tatsache ist, dass sie oft nicht schweigen, aber es will niemand zuhören.
Missbrauch und Gewalt als Thema rücken uns nur allzunahe auf die Pelle. In der Schule, im Betrieb, in der Nachbarschaft, eventuell noch gar in der eigenen Familie. Einmal angefangen wirklich hinzuschauen, auch die Gefühle, die damit verbunden sind, wahrzunehmen, können wir sie nicht mehr auf Distanz halten. Deshalb wird jedes Gespräch darüber äußerst heikel, starke Tabus, falsche Scham und die Angst vor ablehnenden Reaktionen hindern uns zuverlässig.
Der Autor fragt resümierend: “… wobei können Sie von Erfolgen sprechen?” Einem Betroffen zuzuhören, ihm beizustehen, ihm eine Stimme zu geben. Menschen bis hin zur Justiz nachdenklich zu machen. Viele kleine Veränderungen mit auf den Weg zu bringen. Initiativen wie die von Johannes Heibel helfen uns, Worte zu finden für Unaussprechliches und Gedanken in Handeln umzusetzen. Gegen das Gefühl, als Einzelner eh nichts bewirken zu können. Missbrauch und Gewalt können doch zum Thema werden!
Ganz langsam scheint sich etwas zu ändern, die Medien berichten aufmerksamer und engagierter. Das verdanken wir auch dem mühsamen und langjährigen Einsatz von Menschen wie Johannes Heibel. Danke!
Drei Feststellungen können zum vorliegenden Fall, auch was die Darstellung durch die Medien anbetrifft, getroffen werden:
1. Der § 174 Abs. 1 StGB deckt die Begründungen des OLG Koblenz nicht, soweit diese in den Medien richtig wiedergegeben wurden.
Der “Geist der Gesetzesauslegung”, der von den verantwortlichen Richtern offensichtlich”gepflegt” wurde, verletzt den Art. 97 Abs. 1 GG (“…und nur dem Gesetze unterworfen.”) grob. Man muss und darf dies nennen, was es ist: Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB.
Diese zu ahnden verhindert in der Regel der BGH, weil dieser grundgesetzwidrig den § 339 StGB “ausgelegt” hat.
2. Der hier oft gebrauchte Begriff „Obhutspflicht“ ist ein gesetzesunbestimmter Begriff und so auch keiner des § 174 StGB. Ausführungen darüber, gleichgültig von wem, können daher zur Beurteilung der Straftat nicht herangezogen werden.
3. Die Intimsphäre des Missbrauchsopfers wurde und wird – offenbar von Anfang an – durch die detaillierte Wiedergabe intimer Einzelheiten grob verletzt. Die junge Frau wird erneut Opfer, diesmal durch einen Teil der Medien.
Fragen: Warum wurden die Namen der verantwortlichen OLG-Richter noch nicht genannt?
Warum wurde noch keine Strafanzeige gegen die Richter erstattet?
Mit freundlichem Gruß
Bert Steffens
Freier Philosoph
Andernach