Castor und Wendland: “Ein Angriff auf die Demokratie”
28.11.11
Auch etablierte Politiker formulieren schon einmal einen richtigen Satz, wie hier die Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Claudia Roth. Dieser Satz fokussiert die Einschätzung der polizeilichen Maßnahmen gegen Anti-Atomkraft-Demonstranten im Kontext des aktuellen Castor-Transports.
Das Grundgesetz schützt das Recht auf freie Meinungsäußerung und Demonstration. Deswegen können nachrangige Gesetze diese Grund-Rechte nur sehr begrenzt im Einzelfall justiziabel überprüfbar einschränken, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist: Wenn z.B. eine gewaltsame Demonstration angekündigt ist -nicht wenn sie polizeilicherseits erwartet wird-, dann sind das Grundrecht auf Demonstration sowie einschränkende Maßnahmen bis zu einer gewissen Grenze verhältnismäßig. Die Grenze ist, das Grundrecht in seinem Wesensgehalt zu beschränken, z.B. Demonstrationen mit Auflagen zu versehen, die nicht umsetzbar sind.
In keiner realistischen Konstellation kann das einer rechtsstaatlich gerichtlichen Überprüfung standhalten, was im Kontext des aktuellen Castor-Transports von den sich damit strafbar machenden politischen und polizeilichen Verantwortlichen schein-rechtlich konstruiert wurde: Eine “Allgemeinverfügung”. Die Steigerung: Bereits im Vorgriff auf die illegale “Allgemeinverfügung” wurden -damit illegal als Steigerung der Illegalität- polizeiliche Maßnahmen gegen Demonstranten durchgeführt.
Polizisten aller Dienstgrade haben das Recht, dienstliche Anweisungen zumindest formell zu hinterfragen, die für sie deutlich nicht legal sind. Es ist sehr bedenklich, das dies zumindest bei den Maßnahmen im Vorgriff auf die “Allgemeinverfügung” nicht geschah. Der Kadavergehorsam sollte überwunden sein. Da ist in Aus- und Weiterbildung der Polizisten viel zu tun.
Ein quasi polizeiliches Lieblingsinstrument ist die Einkesselung geworden: Gruppen von Demonstranten werden von einer Polizeikette über viele Stunden eingeschlossen. Juristisch ist das Freiheitsberaubung, kann im Einzelfall auch Körperverletzung sein. Denn im juristischen Sinn ist eine Handlung dann als Körperverletzung zu qualifizieren, wenn die körperliche Integrität unverhältnismäßig verletzt wird. Wenn z.B. Kranke keine Toilette aufsuchen dürfen. Denn hier muss von den sich im Einsatz verantwortlichen Polizisten die körperliche Integrität aller Eingekesselten sichergestellt werden. Das ist keine Frage, dass es schwierig sein kann, und deswegen nicht gewährleistet wird. Wenn es zu schwierig ist, dann darf keine Einkesselung stattfinden.
Die Anwendung direkter, körperlicher Gewalt von Polizisten gegen Demonstranten hat insbesondere bei friedlichen Demonstranten ihre juristische Grenze in der Körperverletzung. Der nun vielfach angewandte polizeiliche “Schmerzgriff” erfüllt in jedem Einzelfall den Tatbestand der Körperverletzung.
Die Polizei erklärte, dass die körperliche Unversehrtheit von Menschen, die sich auf den Bahngleisen angekettet hatten, nicht zu gewährleisten sei. Mehrere Juristen, die für die Demonstranten mit der Polizei sprachen, haben dann empfohlen der so angenommenen Gewaltandrohung zu weichen. Im Fall eines entführten Bankier-Sohns ist ein Polizist verurteilt worden, weil er dem Entführer in der Vernehmung mit körperlicher Gewalt drohte, wenn er das Versteck nicht preisgebe. Die Formulierung der Polizei war ein Bluff, ihre letzte Karte. Sie wäre sonst matt gewesen.
Militarisierung und angeordnete Gewalttätigkeit gegen Demonstranten durch Polizisten sind festzustellen, finden auf der polizeilichen Seite auch ihren sprachlichen Ausdruck. So z.B. im Wort “Gefangenensammelstelle”. Das Wort erinnert an Wehrmachtsberichte aus dem 2. Weltkrieg von der Ostfront.
In dem dargestellten kriminellen, staatlichen Handeln dokumentiert sich ein antidemokratisches Bewußtsein von Verantwortlichen in Politik und Polizei. Da Menschen ihr Bewußtsein nicht über Nacht ändern, gibt es zur Sicherung unserer Demokratie eine Lösung: Diese Köpfe austauschen. Und alles, was justiziabel ist, rechtsstaatlich gegen die Verantwortlichen aufarbeiten. Auch um einen Teufelskreis zu durchbrechen: Diese Menschen gehen in ihrer Hybris davon aus, das alles das, was sie illegal tun und veranlassen, nicht dazu führt, dass sie persönlich dafür ihre Verantwortung tragen müssen. In diesem Sinn handeln sie verantwortungslos. Setzen wir als Souverän durch, dass diese Menschen sich ihrer Verantwortung nicht entziehen können.
Ihr
Lothar Klouten




















Es gibt übrigens eine ganz unorthodoxe(n) Lösung(sansatz) für das Atommülllagerproblem. Nicht unzulässigerweise in völlig ungeeigneten (nicht vorhandenen) Lagern einzusperren versuchen, sondern wie ansatzweise bei der Wiederaufbereitung den Atommüll effektiv beseitigen. Das bedeutet den “Müll” (Rohstoff) so behandeln, daß er *nicht* mehr strahlt!!! Gefunden hier: “offzielle” Publikation aus dem BundesENTWICKLUNGShilfeministerium (die brauchen wir selbst ganz dringend…): http://buch-der-synergie.de/archiv/bericht_e_5001_15.pdf Browns Gas und Charge Cluster Technologien. Das Problem aus meiner Sicht: bei konsquenter Umsetzung der bisherigen Forschungsergebnisse ist nicht nur der radioaktive Abfall kein Problem mehr, sondern jeglicher Strom ist im Überfluß vorhanden (muß nur intelligent angezapft werden) und das bedeutet: kein Markt mehr für Großkonzerne und Geldabschöpfer, ergo: (fast) kostenloser Strom.