Stromnachzahlungsforderung der Konzerne – ein Spießrutenlauf für Betroffene
27.08.11
Die schöne heile Welt von zufriedenen, glücklichen Kunden, die voller Elan ihre Stromrechnung begleichen, einen regen, kreativen Austausch haben mit den Energieversorgungsbetrieben, wie man des öfteren auf Hochglanzbroschüren eindrucksvoll betrachten und nachlesen darf, findet ihr jähes Ende, wenn die Wirklichkeit uns einholt. Der vorliegende hier beschriebene Fall, der Buergerstimme geschildert wurde, hat sich tatsächlich genau so zugetragen.
Solange die Kunden der Süwag Energie AG ihren Strom stets pünktlichst bezahlt hatten, gab es auch keinerlei Differenzen. Früher konnten sie völlig problemlos per Telephon ihren zuständigen Sachbearbeiter erreichen, in einem vertrauensvoll persönlichen Gespräch auch mal um ein paar Tage Zahlungsverzug bitten oder bei zu hoher Nachzahlung nach der Jahresabrechnung um eine Ratenzahlung bitten, die unter Umständen sogar bis zu zehn Monate sein durfte, wenn die Höhe dies erforderte.
Konzerne und ein neues Klima der Kundenbetreuung
Daß Konzerne sich nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben, was ihre Art und Weise der Kundenbetreuung anbelangt, hat sich inzwischen längst herumgesprochen. Ob bei der Deutschen Post AG, der Deutschen Bahn AG oder eben bei Stromkonzernen wie auch der Süwag Energie AG, sie alle betreiben einen großen Werbeaufwand, um ihre Kundenfreundlichkeit dem Volke unter Beweis zu stellen, jedoch scheint die Wirklichkeit ein ziemlich anderes Bild zu liefern. Das mußte in diesem Jahr auch die betroffene Familie durchleben.
Diese hat ohnehin genug unter der Langzeitarbeitslosigkeit zu leiden, bezieht somit ALG II. Nachdem die Nachzahlungssumme von knapp 400 € ins Haus flatterte, die Stromkosten selbst waren ohnehin weiterhin kräftig gestiegen, bat sie den Konzern schriftlich um eine zehn monatige Ratenzahlung. Es folgte dann die kurz und knappe Antwort, sie hätten den Betrag in drei Raten zu begleichen. Natürlich stellte eine solch hohe Summe ein Problem dar, wenn wir bedenken, daß Hartz-IV-Empfänger ohnehin am Existenzminimum herumkrebsen. Das gilt im übrigen auch für alle Niedriglohn-Verdiener. Es folgte eine ausführliche Begründung der sozialen Not seitens der Betroffenen, was den Konzern nicht davon abhielt, mit der 2. Mahnung gleich die Stromsperrung in Aussicht zu stellen, wenn sie den noch fälligen Nachzahlungsbetrag nicht sofort innerhalb der Frist begleichen würden. Konnte früher noch wie erwähnt persönliche Rücksprache mit einem zuständigen Sachbearbeiter gehalten werden, offenbarte sich jetzt das Prozedere mit zwischengeschalteten Call-Centern, eine neue Variante einer innovativen Kundenbetreuung. Bei den ersten telephonischen Verhandlungsversuchen wurde der betroffenen Familie sogar die bisherige, einwandfreie Zahlungsmoral bescheinigt, eine Mitarbeiterin wunderte sich über die unnachgiebige Härte des eigenen Konzerns, konnte aber natürlich auch nicht intervenieren. Da die Mitarbeiter des Call-Centers es nicht unbedingt so genau genommen hatten mit der noch offenen Nachzahlungssumme, zog sich der Schriftverkehr ein wenig in die Länge, eine Forderung stellte sich als zu hoch heraus. Das gab den Kunden die Möglichkeit, einfach weiterhin die 40-Euro-Monatsraten zu bezahlen, der Restbetrag dezimierte sich langsam.
Das Amtsgericht unterstützte die Forderung der Süwag trotz der klaren Notlage
Natürlich hatte die Familie auch das zuständige Amtsgericht um Beratung gebeten, wie vorzugehen sei, falls es zu einer Stromsperre kommen würde. Dort wurde lakonisch auf die Gesetzeslage hingewiesen, der Stromkonzern wäre in Vorleistung gegangen und könne ohne weiteres von einer Sofortforderung Gebrauch machen, rechtlich hätte die Familie sich damit abzufinden und notfalls eine Stromsperre dann in Kauf zu nehmen. Es spitzte sich zu, was angesichts der Rechtslage auch zu erwarten war. Erneut bestand die Süwag Energie AG auf sofortige Zahlung der noch offenen Forderung mit beigefügter Stromsperrenandrohung nach dem gesetzten Ultimatum.
Erst die ARGE verwies auf eine interne Abmachung zwischen Konzern und BfA
In ihrer Not suchte die Familie erneut die ARGE auf. Dort wurde ihr zwar kein Darlehen angeboten, aber auf eine interne Absprache zwischen Stromkonzernen und der BfA hingewiesen. Die sachkundige ARGE-Mitarbeiterin wunderte sich darüber, daß die Süwag mit solch gravierender Härte vorgehen würde und darüber hinaus nicht von Beginn an eine sechs monatige Ratenzahlung vorgeschlagen hätte, wie die Absprache dies vorsehe, sie mögen doch genau dies dem Konzern nochmals schriftlich unterbreiten. Genau das taten sie auch, und siehe da, es folgte prompt die gütige Einigung. Zwar versuchte die Süwag Energie AG noch mit vollmundigen Formulierungen ihre Kundenfreundlichkeit im letzten Schreiben zu rechtfertigen, dennoch verblieb die Nachhaltigkeit einer herzlos geschäftskalten Abfertigung, die die betroffene Familie zu erleiden hatte.
Ehrliche Kunden in den Fronten schlechter Zahlungsmoral und Konzerngehabe
Selbstverständlich muß in der Geschäftswelt auch die Zahlungsmoral zur Sprache kommen, die nicht zu rechtfertigen ist. Sich dauernd verschulden, um dann einfach die Rechnungen nicht zu begleichen, kann kein Zustand einer gesunden Geschäftswelt sein. Besonders viele mittelständische Betriebe sind davon betroffen. In sofern kann das Vorgehen mit entsprechender Härte durchaus nachvollzogen werden. Aber müssen deshalb gleich ehrliche, stets pünktlich zahlende Kunden auch in Mitleidenschaft gezogen werden, mit unverhältnismäßigen Maßnahmen, wie hier geschildert? Auch Konzerne haben sich die Frage stellen zu lassen, ob sie nicht ihre Kundenbetreuung noch mal überdenken sollten, damit solche Vorkommnisse in Zukunft eben verhindert werden.
Ihr
Lotar Martin Kamm



















