Stuttgart 21 – ein Konflikt ohne Runden Tisch
01.10.10
Nachdem noch Ende August eine seriöse Umfrage zu dem eindeutigen Ergebnis kam, dass immerhin 67% der Stuttgarter das Projekt Stuttgart 21 ablehnten, nur 30% es befürworteten und 3% sich nicht entscheiden konnten, schuf am 30. September massiver Polizeieinsatz klare Verhältnisse, was die Rechte der Regierenden anbelangt.
Einerseits bedauerte Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU), dass vor allem Kinder und Jugendliche zu Schaden gekommen seien trotz Genehmigung zur Demonstration, andererseits rief er alle zur Deeskalation auf.
Das hätte die verantwortliche Politik viel eher verhindern können und müssen, weil diese Proteste schon seit langer Zeit angekündigt und vorausschaubar waren. Eine sofortigst knüppelnde, wasserwerfende und reizgasstreuende Polizei, die es seit Jahren in dieser Härte nicht mehr gab, hat mit ihrem Auftrag, von wem auch immer, vollendete Tatsachen geschaffen. Gut 400 Demonstranten ertrugen Augenverletzungen davon, Prellungen, Nasenbrüche, Platzwunden, etc., auch seien, laut Stellungnahme einer Aktivistin der Stuttgarter Initiative „Parkschützer“, 100 Kinder verletzt worden.
Natürlich ist ein Ende der Proteste auch in der Nacht zum 01. Oktober nicht abzusehen, Projektgegner hatten sich in Röhren einbetonieren lassen, Menschen haben sich mit Metallrohren um einen Baum angekettet, damit die planmäßigen Baumfällungen nicht stattfinden können.
Es gab auch Unterstützung von 200 Demonstrierenden vor der Konzernzentrale der Deutschen Bahn in Berlin, und der stellvertretende Vorsitzende der Linkspartei, Ulrich Maurer sprach dort von einer „Verhöhnung der Demokratie“.
Ist dieser offensichtlich harte Polizeieinsatz eine Legitimation der Regierenden, sich auf den Lissabonner Vertrag der EU zu berufen ? Die Vorstufe zu diesem Passus, dem alle Demonstranten schon in baldiger Zukunft ausgesetzt werden können? Und der lautet, wohlgemerkt vertraglich abgesegnet:
Es ist auch ausdrücklich formuliert, daß bei rechtmäßiger Niederschlagung von Aufruhr und Aufstand – so steht es wörtlich in der europäischen Menschenrechtskonvention – gezielt getötet werden darf. Das heißt, daß nicht nur in Demonstrationen geschossen werden darf, sondern auch dass Leute herausgeholt und hingerichtet werden können.
Ob da noch der Aufruf der Landesbischöfe beider christlichen Kirchen, „unverzüglich vom Einsatz gewalttätiger und illegaler Mittel Abstand zu nehmen”, schon viel zu spät ist, bleibt dabei mal dahingestellt. Denn der Sprecher der Polizei vorort hat das Vorgehen explizit verteidigt, da seiner Meinung nach die Demonstranten sich nicht einwandfrei rechtlich verhalten hätten, was dazu führen könne, dass die Kollegen auch mal hinlangen dürfen.
Da wird also eine genehmigte Demonstration kurzerhand für rechtlich bedenklich erklärt, kurzfristig wurde auch mal das Gerücht von werfenden Pflastersteinchaoten gestreut, um dem Beginn eines heißen Herbstes alle Ehre zu machen, und zwar ausgeübt durch die Staatsmacht.
Es wird auch bei buergerstimme weiterhin noch berichtet werden, und wenn die Zeit es erfordert auch mit mehreren Artikeln, weil uns der Zerfall demokratischer Rechte nicht nur ein Dorn im Auge ist, sondern weil wir unbedingt darauf hinweisen müssen, aus tiefster Überzeugung.
Ihr
Lotar Martin Kamm



















