BAföG wird angerechnet auf Hartz IV
23.07.10
Im Februar jubelten noch viele Menschen über das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Bezug auf Hartz IV. Die Zeitungen überschlugen sich mit Meldungen unter der Überschrift ”Karlsruhe bestätigt: Hartz IV ist verfassungswidrig”. Ein Erfolg, dachte sich dort noch jeder soziale Streiter. Was dieses Urteil tatsächlich für einen Wert hatte, sah man bereits rund einen Monat später, als die ersten Menschen den Mehrbedarf geltend machen wollten und eiskalt abgewiesen wurden. Inzwischen zeigt sich die wahre “Flexibilität” dieses Urteils auch in Bezug auf unsere Bildungspolitik: mal wieder ist eine gute Ausbildung für Arme aus Sicht der Regierung wohl nicht finanziell tragbar. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies die Klage einer 22-Jährigen aus Sachen zurück, die eine private Berufsfachschule besuchte. BAföG darf demnach auf Hartz IV angerechnet werden und zählt nicht zur Aufrechterhaltung eines menschwürdigen Daseins.
Recht auf Bildung ist kein Luxusgut
Ob private Berufsschule oder staatliche Bildungseinrichtung: die Bildung im Land darf keinen Preis haben und ist sehr wohl Bestandteil der Menschenwürde. Jeder Mensch, unabhängig seiner sozialen Herkunft, hat das Recht auf einen optimalen Bildungsweg, ohne sich in dieser Entwicklungsphase um die Grundexistenz Sorgen machen zu müssen, denn genau dies zeichnet einen Sozialstaat im Endeffekt aus. Bildung ist kein Luxus, und so ist es nicht nachvollziehbar, dass dieses wichtige Geld auch noch angerechnet wird. Wer sich nachweislich aus Eigeninitiative weiterentwickelt, kann auch erwarten, dass sein BAföG nicht auf Hartz IV angerechnet wird, da dieses eh schon sehr gering ist. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums enthalte nur einen Anspruch auf Mittel, die zur Aufrechterhaltung der Menschenwürde “unbedingt” erforderlich sind – so das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Begründet wird das mit dem Grundsatzurteil vom Februar diesen Jahres: das Jubelurteil, welches nun deutlich zeigt, wer hier die “Vorteile” genießt. Aufwendungen zum Zweck einer Rücklagenbildung oder zum Besuch einer privaten Bildungseinrichtung gehören nicht dazu – so das Bundesverfassungsgericht weiter.
Solche Aussagen kann man in keinster Weise mehr nachvollziehen, denn von BAföG und Hartz IV kann man mit Sicherheit keine Rücklagen bilden, und wenn ein Mensch die optimale Bildung auf einer Privatschule bekommen kann, dann darf man ihm auch das nicht verwehren. Vielmehr muss sich dann die Frage gestellt werden: wie können wir staatliche Einrichtungen wieder human optimieren, so dass diese auf gleichem Niveau Wissen vermitteln?
Ganz einfach: durch ganzheitliche Bildung, die den Mensch in den Mittelpunkt stellt – also eine Regierung, die bereit ist, in Bildung zu investieren und nicht zu sparen. Man muss gerade bei der Wissensvermittlung auf die emotionale Grundhaltung des Einzelnen eingehen, was zum Beispiel bedeuten würde, die Schüleranzahl in den Klassen auf maximal 15 Schülerinnen und Schüler zu begrenzen und dafür mehr Lehrpersonen einzusetzen. Lesen Sie hier mehr zur harmonischen Bildung.
Menschenwürde kann nur durch des Menschen Vernunft geschützt werden
Verwundern sollte uns dieses ganze Konstrukt aber nicht, denn viel zu lange haben die meisten Bürger bereitwillig alles mitgetragen, was von Regierungen ins System gestreut wurde. Wer brav alles aufsammelt aus dem Staub, wird die Menschenwürde und Freiheit einst verlieren. Menschenwürde bedeutet Eigenverantwortung, darauf zu achten, dass antihumane Handlungen nicht ausufern. Ein Menschen hält den anderen durch Gesetze im Käfig, doch dabei ist nur ein Gesetz von Bestand: das Naturgesetz. Was nützen Urteile, wenn wir kein Sauerstoff mehr zum Atmen haben, was die ganzen Gesetze, wenn die Erde, dieser Planet uns nicht mehr tragen möchte? Gar nichts, dann sind wir auf einmal alle gleich, also sollten wir Menschen uns gegenseitig das beste, glücklichste und freudigste Leben ermöglichen, was nur denkbar ist, stattdessen zerstören wir uns aber. Wir leben in einem Paradies, die Faszination der Natur berührt Seelen, wenn man es zulässt. Warum macht der Mensch immer alles schwieriger, wie es ist? Bildung, Erziehung, Erholung und viele andere Dinge in unserem Leben können gewährleistet werden ohne Geld, ohne Parteien, ohne Diskussionen, ohne großartige Konzepte, wenn man die Arbeitsleistung so im System eingliedert, dass die Gesamtheit davon ordentlich leben kann, und man Glück einfach nur zulässt.
Ich schließe mit einem eigenen Zitat:
Vogelgezwitscher kann glücklich machen, wenn man bereit ist die Klänge zu hören und in sich aufnimmt, was uns als Geschenk gegeben wird – im fühlenden Moment des Lebens wäre somit keine Mühe vergebens.
Ihr
Joachim Sondern




















Als ich ALGII beantragte hatte ich das Geld für mein Studium zusammen welches ich bereits über eine Private Schule begonnen hatte, benötigt wurde aber Hilfe zum Leben, also ALGII. Anstatt mich in meinem Bemühen das Studium fertig machen zu lassen, zu unterstützen musste ich jedoch erst einmal von meinem Studiengeld leben.
Diese Berechnung ergab sich noch aus einer privaten Rentenversicherung die ich aufzulösen hatte. So wird man durch den Staat enteignet und in seinem Weiterkommen behindert.
Jetzt wo ich selbstständig bin, bis heute noch keinen Cent zur Unterstützung meiner Selbstständigkeit erhalten habe, kämpfe hier seit fast einem(!) Jahr, mir wurden die Leistungen kurzzeitig gestrichen und jetzt wurde ich sanktioniert, auf Grund einer Fehlberechnung meiner Sachbearbeiterin. Dies nötigt mich einen Anwalt einzuschalten. Aber selbst hier warte ich bereits seit zwei Monaten auf die Bewilligung der Beratungshilfescheine!!!
Würden die SB’s ihre Arbeit gewissenhaft machen und wären sie richtig ausgebildet, würde dies den Staat erheblich an Geldern sparen!!!! Aber soweit denken diese Leute offenbar nicht.
Ich bin stink wütend, enttäuscht und finde kaum Worte was da mit mir veranstaltet wird und ich bin kein Einzelfall!.
Auf meine Frage ob ich mein Studium weiter machen dürfte wurde mir mitgeteilt: Sie sind jetzt selbstständig und haben somit kein Anrecht auf Weiterbildende Maßnahmen.
Kein Anrecht auf weiterbildende Maßnahmen und einen scheinbar endlosen Kampf um das Einstiegsgeld auf Grund meiner Selbstständigkeit….nicht zu vergessen der Kampf um das ALGII um überhaupt essen und ein Dach über dem Kopf haben zu können…
Na vielen Dank für überhaupt nichts “Vater Staat”