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Gewalt – eine andere Sichtweise

Verfasst von: admin am Juni 14, 2010 Ein Kommentar

14.06.10

Wer das Wort Gewalt hört, denkt sofort an körperliche Gewalt. Es gibt aber eine weitaus schlimmere Gewalt: die Gewalt durch Gesetze und Verordnungen, Gesetze für den Menschen gemacht, so mag es den Anschein haben – die jedoch in vielen Bereichen nicht dem Menschen nutzen, sondern nur dem schnöden Mammon.

Besonders in Zeiten, wo es einer Gesellschaft wirtschaftlich schlecht geht, kann ein unbescholtener Bürger ganz schnell zum “Verbrecher“ gemacht werden, und dies machen bestimmte Gesetze möglich.

In unserem Land leben sehr viele Menschen am Existenzminimum, wo auch immer dieses sein soll, wo auch immer hier eine Grenze gezogen wird, was das überhaupt bedeutet.


Existenzminimum….

Viele Menschen müssen mit einer sehr kleinen Rente auskommen oder fallen unter Geringverdiener (Dumpinglöhne machen es möglich!). Zwar gibt es hier die Möglichkeit einen Antrag auf Wohngeld zu stellen, dieses Wohngeld berechnet sich jedoch wiederum nach dem Einkommen, aber auch nach der angemessenen Quadratmeterzahl (Hartz IV Gesetze!), in der der Antragsteller lebt. Ist die Wohnung zu groß, wird ihm lediglich mitgeteilt sich eine kleinere Wohnung zu suchen, ungeachtet dessen, dass ein Umzug mit Kosten verbunden ist, für die der Staat wiederum nicht aufkommt, sonst hat er keinen Anspruch auf Zusatzleistungen. Durch minimale Anhebung von Einkommen kann es nun ganz schnell passieren, hat ein Bürger noch vor der Erhöhung einen Anspruch auf Unterstützung, bzw. Wohngeld gehabt, nur durch geringe Mehreinnahmen, dass im Endeffekt weniger zum Leben übrig bleibt als vor der Einkommenserhöhung- mal ungeachtet dessen, ob es sich hier um Geringverdiener handelt oder um Aufstockung der Rentenbezüge.


Wird beispielsweise die Rente angehoben, was ja in den letzten Jahren nicht passierte, und der Betroffene kommt dadurch über die Existenzminimumsgrenze hinaus, das kann schon ein Euro mehr sein, so fällt er dadurch aus den Berechnungen heraus, die ihm eine Bezuschussung erlauben würden, mit dem Ergebnis, anstatt einen Euro mehr zu haben, mit 20 Euro weniger auskommen muss. Dies ist nur ein Rechenbeispiel und soll lediglich verdeutlichen, wie der Mensch sich bereits von Zahlen und den dazugehörigen Gesetzen abhängig gemacht hat. Denn hier zählt nicht das, was unterm Strich herauskommt, sondern das, was über dem Satz liegt.


Von einer Angleichung an die Preissteigerungen weit entfernt, denn weder die Renten noch die ALGII Bezüge werden hier angeglichen.


Um bei den Rentnern zu bleiben, hat sich der Gesetzgeber wieder etwas einfallen lassen, es betrifft hier die Menschen, die zu den sogenannten geburtenstarken Jahrgängen zählen. Menschen, die ab 1960 geboren wurden, fallen somit unter ein neues Gesetz, welches erhebliche Einbußen in der Rentenberechnung mit sich bringt, mit sich bringen wird.  Wird ein Mensch auf Grund von Krankheit arbeitsunfähig, bekommt er seine Rente nicht nur dadurch gekürzt, dass er weniger Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, sondern wird auch noch zusätzlich damit gestraft, nicht im richtigen Jahr geboren zu sein, um die volle Leistungen nach Abzugsberechnung wie bereits erwähnt, beziehen zu können. Nun ist es eine Tatsache, dass wir immer älter werden, das Renteneintrittsalter wurde bereits angehoben, ungeachtet dessen, dass es Menschen gibt, die körperlich schwer arbeiten müssen und es wohl kaum bis zum 67igsten Lebensjahr schaffen werden in ihrem Beruf zu arbeiten. Wer aber krank wird, in früheren Jahren und zusätzlich noch unter die Berechnungsgrenze fällt, ab 1960 geboren zu sein, der wird doppelt gestraft.


Ein weiteres Gesetz wurde erlassen, was es den Krankenkassen ermöglicht eine Zusatzzahlung seiner Mitglieder einzufordern. Der Betrag beläuft sich auf 8 Euro im Monat. 8 Euro können für einen Menschen, der ohnehin schon nicht viel zum Leben hat, sehr schmerzhaft sein. Mal dahingestellt, inwieweit eine solche Zuzahlung überhaupt seine Berechtigung hat, wird es vielen Menschen, die ohnehin schon mit jedem Cent rechnen müssen, zu einer erneuten Qual. 10 Euro Praxisgebühr halten bereist viele Menschen davon ab, zum Arzt zu gehen. Zusatzzahlungen bei Medikamenten können ebenfalls das Budget stark einschränken. Zwar gibt es hier von den Krankenkassen einen Freibetrag, der allerdings auch erst einmal beantragt werden muss, aber selbst diesen Freibetrag müssen die Betroffenen erst einmal zahlen und erst was darüber hinausläuft wird erlassen.


Darf jede Kasse einfach einen Zusatzbeitrag fordern?


Sie darf – aber nur, wenn sie mit dem Budget, das ihr aus dem Gesundheitsfonds zugeteilt wird, nicht auskommt. Die Aufschläge müssen sich die Kassen dann von ihrem Verwaltungsrat absegnen lassen und anschließend ihre Satzung ändern. Genehmigt werden die Zusatzbeiträge vom Bundesversicherungsamt (BVA), das auch prüft, ob deren Höhe dem Bedarf angemessen ist. (Quelle Spiegel online)

Hier darf man sich die Frage stellen, wo die Einnahmen geblieben sind? Wenn doch schon überall an Leistungen gestrichen und gekürzt wurde. So ist es heute Gang und Gebe, einen Menschen mit einem kompliziertem Beinbruch erst einmal wieder nach hause zu schicken, bis das Bein abgeschwollen ist, um dann operieren zu können. Ein gebrochenes Bein muss aber hochgelagert werden, ein schwieriges Unterfangen, wenn man alleine lebt und sich um seine Versorgung selbst kümmern muss, hier das Bein ruhen zu lassen- ein Ding der Unmöglichkeit.


So gab es in Berlin einen Fall, der für Aufsehen sorgte: ein Obdachloser brach sich das Bein, er wurde im Krankenhaus versorgt und dann wieder auf die Straße gesetzt.

Um wieder zu den erneuten Anhebungen von 8 Euro Zusatzzahlung zu kommen:

Wer diesen Betrag nicht zahlen kann, der wird sehr bald die Macht des Gesetzgebers zu spüren bekommen. Denn der Gesetzgeber hat natürlich vorgesorgt, wie man mit Menschen zu verfahren hat, die diesen Betrag nicht so ohne weiteres zahlen können. Zum einen kann man die Krankenkasse wechseln, dieses Gesetz gilt jedoch für jede Krankenkasse, ist hier also nur noch eine Frage der Zeit, wann die anderen nachziehen, hat aber nicht beachtet, dass es Menschen gibt, denen durch geringe Rente, Hartz IV und geringfügig bezahlte Jobs bereits ohnehin das Wasser bis zum Hals steht. Hier gibt es noch keine Anträge auf Hilfe, die Betroffenen sparen es sich vom Munde ab oder aber lassen es darauf ankommen….


Müssen auch Hartz-IV-Empfänger den Beitrag zahlen?


Im Prinzip ja. Im Sozialgesetzbuch ist ausdrücklich geregelt, dass die Zusatzbeiträge der Krankenkassen nicht von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Laut einem Bericht der “Bild”-Zeitung will der Bund aber möglicherweise die zusätzlichen Beiträge für Langzeitarbeitslose übernehmen. Entsprechende Überlegungen gebe es für den Fall, dass die Krankenkassen flächendeckend Zusatzbeiträge erheben, berichtete das Blatt unter Berufung auf Regierungskreise. Wer die 8 Euro nicht zahlt, dem drohen erhebliche Unannehmlichkeiten bis hin zu Gefängnis.


Zwangsvollstreckung: Eidesstattliche Versicherung


Wenn Vollstreckungsversuche nicht zum Erfolg führen oder aussichtslos scheinen, sind Sie verpflichtet, auf Antrag eines Gläubigers bei der zuständigen Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher die eidesstattliche Versicherung abzugeben (früher „Offenbarungseid“ genannt). Dazu müssen Sie einen mehrseitigen Vordruck – das sog. Vermögensverzeichnis – ausfüllen und die Richtigkeit und Vollzähligkeit Ihrer Angaben an Eides statt versichern. Vorsätzliche und fahrlässige Falschangaben sind strafbar. Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung erfolgt oft im unmittelbaren Anschluss an eine erfolglose Sachpfändung.


Die eidesstattliche Versicherung hat zum Ziel, Ihre gesamte Vermögenssituation offen zu legen. Insbesondere erfahren Gläubiger dadurch, wo Sie arbeiten, bzw. einer Nebenbeschäftigung nachgehen, welche Bank Ihr Konto führt, ob Sie über eine Kapitallebensversicherung, einen VL-Sparvertrag oder ein Bausparguthaben, usw. verfügen. Wollen Sie die eidesstattliche Versicherung nicht gleich zu Hause abgeben, werden Sie zum Termin geladen. Erscheinen Sie nicht zum festgesetzten Termin oder verweigern Sie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, kann gegen Sie ein Haftbefehl erlassen werden!


Sie könnten auf Antrag der Gläubiger in Erzwingungshaft genommen werden, falls diese die Kosten dafür vorstrecken. Die Haft dauert jedoch nur so lange, bis Sie die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, bzw. maximal sechs Monate. Die Haftentlassung hängt also nicht davon ab, ob Sie die Schuld bezahlen (können)! Nach Erlass des Haftbefehls und nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung werden Sie grundsätzlich für drei Jahre beim zuständigen Amtsgericht im Schuldnerverzeichnis geführt. Damit verlieren Sie endgültig Ihre Kreditwürdigkeit. Kreditauskunfteien wie z.B. die Schufa werten die Schuldnerverzeichnisse bundesweit aus und geben die Informationen an ihre Mitglieder wie z.B. Banken weiter. Sie müssen also spätestens jetzt mit der Kündigung Ihres Dispokredites rechnen.


Die Löschung Ihres Eintrags im Schuldnerverzeichnis erfolgt automatisch nach drei Jahren – und zwar taggenau. Vorher können Sie die Löschung beantragen, wenn Sie die Befriedigung desjenigen Gläubigers nachweisen, der die eidesstattliche Versicherung veranlasst hatte. Am besten lassen Sie sich von ihm das Original seines Titels („vollstreckbare Ausfertigung“)  aushändigen und legen dies beim Amtsgericht mit vor.

Wer hier denkt, der Staat sei für die Menschen da, die diesen Staat finanzieren, der irrt gewaltig. Alles wofür wir zahlen fließt in die schwarzen Finanzlöcher, welche durch unfähige Politik entstanden sind.

Wer hier noch von einem Sozialstaat redet, der hat die Realität noch nicht zu spüren bekommen, eine Realität, von der mittlerweile in diesem Land sehr viele Menschen betroffen sind. Wer hier in diesem Land kein Geld hat, um sich frei kaufen zu können, denn mittlerweile ist es Ein-sich-frei-kaufen können, wenn man keine Strafe bekommen möchte für eine Gesetzgebung, die für immer Menschen verachtender und skrupelloser wird.


Kein Mensch muss sich schämen in diesem Staat mit wenig Geld auskommen zu müssen; Aber alle, die das zulassen und nichts ändern, sondern die Situation noch zusätzlich verschärfen, sollten sich das daraus resultierende Spiegelbild ein jeden Tag vor Augen führen.


Gewalt hat viele Gesichter und liegt in unserem Lande ganz offensichtlich im Auge des Betrachters.


Vielen Dank für Ihr Interesse

Ihre

Petra Hanse

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Eine Antwort zu “Gewalt – eine andere Sichtweise”

  1. loooping8 sagt am: 1 Juli 2010 um 19:04

    Der Artikel ist gut! Leider ist es noch viel schlimmer, als beschrieben. Meiner Meinung nach kann man die Situation in der BRD mit pyschologischen KZs vergleichen, in dem die Ärmsten der Armen durch fragwürdige Gesetze selektiert werden. Dabei werden diese Bevölkerungsschichten mit gesetzlichen Formularen und mit Spiessrutenlaufen bei Behörden so in die Enge getrieben das Existensängste entstehen die wiederum Krankheiten jeglicher Art auslösen können und die Lebensdauer drastisch verkürzen.
    Ich nenne sowas moderne intelligente Selektion -die Zeiten wo körperliche Gewalt vom Staat angewendet wurde um zu selektieren liegen ja schon hinter uns!!!
    Grüsse loooping8 germany c/o philippines

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