Home » Themen und Hintergründe

Die Wahrheit über unser Grundgesetz

Verfasst von: admin am Juni 21, 2010 Kein Kommentar

21.06.10

Immer wieder redet man über das Grundgesetz in unserem Lande und das die dort enthaltenen Regelungen, bzw. Gesetze doch sehr menschlich ausgelegt sind. Nun, die Realität zeigt ein ganz anderes Bild und das es eben doch nur Sätze auf Papier sind, die aber von keiner Seite gelebt oder wirklich anerkannt werden. Nicht nur der Staat vernachlässigt die Einhaltung des Grundgesetzes, auch die Bürger auf eine andere Art. Höchste Zeit also für eine sachliche Analyse und einigen Erläuterungen.


Im Artikel 1 des Grundgesetzes heißt es wie folgt:

„(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“


Der Artikel 1 im Grundgesetz ist der Wertvollste und besagt, dass man die menschliche Würde in keiner Form belangen darf. Kaum ein Artikel wird so vielfach diskutiert, wie dieser. Schön wäre es, wenn dieser Artikel eingehalten würde in unserem Land, doch genau das ist, von allen Seiten aus gesehen, nicht der Fall. Von staatlicher Seite aus greift man immer wieder in die Würde des Menschen ein, gibt die berufliche und gesellschaftliche Bahn vor, in welcher man sich einzugliedern hat, treibt Menschen in die allgemeine Armut, schikaniert sie auf den Agenturen für Arbeit und benachteiligt Großfamilien. Auch Punkt 2 in diesem Artikel ist doch mehr als fraglich. Wir beteiligen uns an sinnlosen Kriegen, als Treiber und nicht als Friedensvermittler. Um den Frieden in einem Land zu vermitteln, bedarf es keiner militärischen Gewalt, denn jede Art der Gewalt erzeugt lediglich Gegengewalt.  Blicken wir aber auch mal auf unsere gelebte Gesellschaftsform. Ein Mensch ist neidisch auf den anderen, man tritt auf Menschen ein, die an Boden liegen, redet hinter dem Rücken des anderen über die betreffende Person, lebt im Mobbingwahn und unterdrückt unseren Nachwuchs in Schulen. Pädagogen schikanieren nicht selten unsere Kinder, und arme Familien stempelt man von vorneherein ab. Jeder ist gegen jeden, und man zieht sich gegenseitig runter. Von Frieden und menschlicher Würde ist da nichts mehr zu erkennen.


Im Artikel 2 des Grundgesetzes heißt es wie folgt:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


Auch das liest sich angenehm, und doch entspricht es nicht unserem Alltagsleben. Fangen wir doch einfach mal mit der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit an. Diese wird doch bereits zu Jugendzeit in die Schranken gewiesen. Anstatt in Schulen den Wissensdurst und die Kreativität zu fördern, unterrichtet man nach „Schema F“ und den Gedanken der Gesellschaftsfunktion. Kreative Geister werden sogar manches Mal von den Pädagogen diskriminiert. Man wertet es in Lehranstalten scheinbar oft als die Verletzung der Gemeinschaftsrechte, wenn ein Mensch nun mal nicht teamfähig ist und das ist mitunter sehr seltsam. Im Berufsleben sieht es ähnlich aus: sobald man individuell agiert, eigene Ideen einbringt oder sich offen äußert und entwickelt, droht nicht selten der Jobverlust. In unserem Gesellschaftskreislauf formt einer den anderen, und daher ist dieser Artikel nicht mal im Ansatz zu erkennen.

Ähnlich sieht es aus mit der körperlichen Unversehrtheit, dem Recht auf Leben und das die Freiheit jeder Person unverletzlich sei. In was für einer Freiheit leben wir gegenwärtig aber? Für alles gibt es einen bürokratischen Paragrafen, überall muss man Angst vor dem Gesetz haben. Was für ein Sinn ergibt dieser Artikel im Grundgesetz, wenn hier auf Grundlage eines Gesetzes doch eingegriffen werden darf? Was ich auf der einen Seite gewähre, hebe ich so doch indirekt wieder auf. Viel zu oft wird wegen Kleinigkeiten oder der freien Meinung in dieses Recht eingegriffen, und das zeigt unter anderem auch, dass wir zu viele Gesetze haben, die nicht human ausgelegt sind und die Menschen höchstens negativ beeinflussen. Logischerweise ist bei Mord oder ähnlich schweren Delikten einzugreifen, aber nicht bei Bagatellen wie einem kleinen Streit unter Nachbarn, weil das Kind zu laut war, etc. Und auch dafür gibt es manchmal Freiheitsentzug, und das ist mehr als unverständlich.


Im Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es wie folgt:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Nun denn, widmen wir uns dem 3 Artikel, der von besonderem Interesse sein sollte, denn einen größeren Hohn gibt es kaum. Genau dieser Artikel im Grundgesetz macht deutlich, wie es mit Demokratie und Toleranz tatsächlich aussieht in unserem Staat. Fangen wir doch direkt mit dem ersten Punkt an. Laut diesem sind vor dem Gesetz alle Menschen gleich. Seltsam nur, dass jene, die sich einen guten Anwalt leisten können, mehr Chancen haben vor Gericht zu bestehen und ihre Unschuld zu beweisen, als die Person, die einen Pflichtverteidiger in Anspruch nehmen muss. Auch die Rechtsprechung lässt manches mal Zweifel aufkommen an diesem Gesetzesartikel, denn mitunter werden politische freie Denker härter verurteilt, als ein wirklicher Straftäter.


Blicken wir aber auch einmal auf die Gleichberechtigung zwischen Männer und Frauen. Hier ist deutlich zu erkennen, dass der Alltag noch immer das weibliche Geschlecht oftmals benachteiligt. Löhne sind noch nicht angeglichen, und auch die Behandlung alleinstehender Frauen im Gesellschaftsbild wirkt oft noch sehr diskriminierend und abweisend. An diesem Punkt möchte ich aber auch sagen, und zwar ganz im Sinne der Gleichberechtigung, dass Menschen die gemeinsam Kinder haben, die Karriere nach hinten zu stellen haben. In dem Augenblick, wo Sie ein Kind haben wollten und dieses in Ihr Leben tritt, hat man das eigene Leben zurückzustellen und sich um den Nachwuchs zu kümmern. Dieses konnte nicht wählen und frei entscheiden, Sie hingegen schon, ob Sie wirklich ein Kind wollen. Eine Art der Gleichberechtigung muss es nämlich auch zwischen Kindern und Eltern geben.


Punkt 3 des Artikel 3 im Grundgesetz, versucht man mit aller Macht einzuhalten, aber auch das gelingt nur bedingt. Glaubensfreiheit herrscht in Deutschland, und hier wird auch eine gewisse Toleranz an den Tag gelegt, gleichwohl viele hinter verschlossenen Türen, die leider noch immer ganz andere Auffassungen vertreten. Herkunft und Rasse spielen auch keine Rolle, diese Menschen können so leben, wie jeder andere. Zwar gibt es noch Hürden in der Gesellschaft und Vorurteile, aber dies scheint im menschlichen Wesen zu stecken. Dennoch entwickelt man sich weiter. Jetzt kommt allerdings eine Regel, die gar nicht eingehalten wird: laut Artikel 3 darf auch niemand wegen seiner politischen Meinung benachteiligt werden. Es darf herzhaft gelacht werden, denn dieser Abschnitt ist pure Ironie und gleicht einfach nur einem Märchen. Hat man eine politische Meinung außerhalb des Mainstreams und gibt sich frei und unabhängig, wird man so manches mal telefonisch überwacht, bekommt Ärger mit dem Arbeitgeber, weil der Verfassungsschutz unter umständen mal zu Besuch ist, und wenn sich die betreffende Person dann noch immer nicht beugen will, sperrt man auch mal gern die Konten oder greift ins gesamte Privatleben ein. Bücher, die man schreibt, um ein System transparent darzustellen, muss man als Autor einige Male von Anwälten prüfen lassen, da mit auch ja keine Formulierung über die Stränge schlägt. Wir reden nicht von Revolution, nicht von Gewalt, sondern einfach nur von Menschen, die ruhig und lieb eine andere politische Auffassung vertreten und aufklären möchten.


Im Artikel 4 des Grundgesetzes heißt es wie folgt:

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.


Hier ist die Rede von Religionsfreiheit und die Freiheit des Gewissens. Selbstverständlich wird auch das nicht so beherzigt, wie man es erwarten könnte. Nicht selten wird nämlich in die Freiheit des Gewissens eingegriffen und zwar aus reinen Marketingzwecken. So nutzt man das menschliche Gewissen, die Schamgrenze dazu, die Bürger zum erhöhten Konsum zu bewegen und diese allgemein auf politischen Kurs zu halten. Auch untereinander beeinflusst die Gesellschaft das Gewissen des Anderen. Ehrlich gesagt ist dieser Punkt auch nur ganz schwer umsetzbar und kaum realistisch.

In Bezug auf die Religionsausübung hat man alles ganz gut hinbekommen und gibt sich besonders viel Mühe, diese Entwicklung weiter positiv zu beeinflussen. Ausnahmsweise scheint hier die Geschichte doch ein wenig geprägt zu haben, und man versucht sogar verschiedene Religionen zu einem friedlichen Zusammenleben zu bewegen.

Mit dem Kriegsdienst an der Waffe ist das so eine Sache. Grundsätzlich haben wir uns mit keiner Militärmacht im Krieg einzumischen und sollten stets nur zum Frieden beitragen. Zwar hat man das Recht, den Dienst an der Waffe abzulehnen, aber dennoch kann man in die Bundeswehr einberufen werden. Es gibt genug Menschen, die freiwillig gern zum Bund gehen, und so könnte und müsste man die Wehrpflicht abschaffen. Auch sollte ein Mensch sich nicht stundenlang erklären müssen, warum er den Dienst an der Waffe ablehnt.


Im Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es wie folgt:

“(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.”


Neben der Menschenwürde, Artikel 1 im Grundgesetz, sicherlich die bekannteste und meist diskutierte Regelung im Grundgesetz. Man kommt um ein ironisches Lachen nicht drum rum, denn die Meinungsfreiheit hat es im eigentlichen Sinne nie gegeben und daran wird sich auch nichts ändern, denn der politische Kreislauf sieht die “uneingeschränkte” Freiheit nicht vor. Natürlich entspringt es der Logik, das Hetze und Gewaltaufrufe im allgemeinen zu zensieren sind und das jede gesellschaftliche Freiheit auch eine Grenze hat, aber die derzeit vollzogene Justiz in Bezug auf die Meinungsfreiheit hat mit einer menschlichen Freiheit nichts mehr gemein. Meinungen von Bürgern werden schnell als nicht verfassungskonform ausgelegt, Wohnungen werden durchsucht bei Aktivisten aus Bürgerinitiativen und Telefone laufend abgehört. Sämtliche Informationsquellen werden als “Verschwörungstheoretiker” hingestellt, Nachrichtenseiten im Netz gesperrt und das Surfverhalten der Internetnutzer aufgezeichnet. Mitunter wirkt sich die “freie” Meinung sogar schlecht auf das Berufsleben aus. Unabhängige Medien gibt es nicht mehr: es wird nur das geduldet, was im Sinne des Mainstream berichtet. Große Medienkonzerne haben alles in der Hand, und der Staat bestimmt, welche “Wahrheiten” gesendet werden dürfen. Zwar kommt es ab und an vor, dass kritische Berichte gesendet werden, und doch findet gerade auf dieser Ebene eine massive Zensur statt. Natürlich haben wir auch wieder das berühmte Aufhebungsverfahren, denn was in der ersten Passage gewährt wird, findet in der zweiten bereits wieder Einhalt. Allgemeine Gesetze können die Meinungsfreiheit also erheblich einschränken. Der Schutz der Jugend ist natürlich sinnig, findet aber eher in Form von Manipulation statt, anstatt in Gestalt einer vernünftigen Aufklärung. Rein realistisch betrachtet gib es also so viel festgelegte Gesetze, dass man die Meinungsfreiheit immer so auslegen kann, dass eines dieser Gesetze greift, um diese einzuschränken.


Im Artikel 6 des Grundgesetzes heißt es wie folgt:

“(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.”


Eines steht fest: je weiter man in diesem Grundgesetz voranschreitet, desto unrealistischer wird das Gesamtbild der eigentlichen Wirkung, dieser “Gesellschafts”-Regelung. Im Artikel 6 geht es also darum, dass die Ehe und die Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen. Nun, da darf man sich zurecht Fragen, warum es dann Eltern gibt, die vom Arbeitgeber benachteiligt werden, wenn sie ihren Erziehungsauftrag ernst nehmen? Warum Kinder mit Hunger in die Schule müssen, da kinderreiche Familien in sämtlichen Belangen benachteiligt werden? Warum es kaum noch vernünftige Freizeitangebote für Kinder gibt? Warum der Nachbar sich beschweren darf, wenn ein Kind mal etwas zu laut ist? Warum die Scheidungsrate auf Grund “gesellschaftlicher” Probleme so massiv angestiegen ist? Warum immer mehr ältere Menschen in Altersheime abgeschoben werden? Diese soziale Kälte, in der wir uns bewegen, mag alles sein, aber nicht menschlich. Wo bitte ist hier der Schutz durch die staatliche Ordnung zu erkennen? Eher spürt man deutlich, dass dieser für ein Ungleichgewicht gesorgt hat in den letzten Jahren.


Auch der zweite Punkt ist aktuell gerade sehr umstritten. Dieser regelt die Pflicht der Erziehung und Pflege der eigenen Kinder durch die Eltern. Wenn Eltern ihre Kinder misshandeln oder sehr stark vernachlässigen, hat hier der Staat mit Sicherheit einzugreifen, aber sich ansonsten rauszuhalten. Liebevollen Eltern wird mit Erziehungsrechtsabnahmen gedroht, weil sie ihre Kinder kreativ erziehen oder die Eltern zu viel arbeiten müssen. Kinder und Eltern müssen hier das ausbaden, was das System kaputt gemacht hat, denn wenn Eltern heute nicht rund um die Uhr arbeiten, können sie ihren Kindern kein vernünftiges Leben mehr bieten. Arbeiten sie zu viel, ist es verkehrt, arbeiten sie gar nicht, ist es auch nicht richtig. Ein Kreislauf wie er schlimmer nicht sein könnte hat sich hier entwickelt. Auch hat man Pädagogen viel zu viel Mitspracherecht bei der elterlichen Erziehung eingeräumt. Oft reicht es, dass Lehrer Eltern nicht sympathisch finden, um sie in Schwierigkeiten zu bringen. Lehrer dienen nur noch als Aufsichtsorgane des Staates, vermitteln aber kaum noch eine individuelle Wissensbasis.


Auch in Bezug auf den Schutz und die Fürsorge der Mutter stimmt hier so einiges nicht. Seitens der Gesellschaft blickt man sehr negativ auf alleinstehender Mütter und hilft diesen nicht. Hier greift immer noch altes Denken, welches längst überholt ist. Hier müsste gleichermaßen eine Regelung für Mütter und Väter getroffen werden, die ihren Erziehungsauftrag allein wahrnehmen. Weder der Schutz vor Arbeitsplatzverlust ist gegeben, noch irgendeine Art der Fürsorge, und so ist auch das leider nur wieder eine Märchenpassage.


Im Artikel 7 des Grundgesetzes heißt es wie folgt:

“(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.

(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.

(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.

(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.

(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.

(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.”


Es ist durchaus nicht als positiv anzusehen, dass das gesamte Schulsystem unter so strenger staatlicher Aufsicht steht, denn Eltern haben kaum noch Mitbestimmungsrecht. Anstatt ihnen Freiraum zu geben, um zusammen mit den Lehrpersonen an der eigentlichen Aufgabe der Erziehung zu wachsen und den Unterricht kreativ zu gestalten, gibt es viel zu viele staatliche Verordnungen, an die man sich zu halten hat und die jedem jungen Menschen das Interesse am Lernen rauben. Ähnlich sinnlos ist die Regelung, dass Eltern über die Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden dürfen, denn der Ersatzunterricht ist meist purer Zeitvertreib und ohne jeglichen Sinn. Private Schulen sollten auch als Kreativschulen anerkannt werden, und genau dies ist nicht der Fall. Im Wesentlichen muss man auf Kurs bleiben, wie auch eine staatliche Schule und darf das Ganze nur im vorgesehenen Rahmen durch kreative Zusatzangebote ergänzen. Jegliche Individualität sucht man also auch in Privatschulen vergebens. Natürlich gibt es Ziele wie die grundsätzliche Wissensvermittlung der Sprache und der Mathematik, über die man zweifelsohne nicht diskutieren muss, aber schon über die Art der Vermittlung sollte man ein wenig länger nachdenken. Eine Schule hat den Wissensdurst zu wecken und zu unterstützen und genau daran scheitert es oft, da Pädagogen ihren Auftrag nicht so recht verstanden haben. Genau hier sollte der Staat wiederum schärfer kontrollieren. Es geht um die menschliche Fähigkeit der Pädagogen. und hier besteht großer Nachholbedarf.


Im Artikel 8 des Grundgesetzes heißt es wie folgt:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.


Das Recht auf Versammlung ist natürlich auch jedem Bürger bekannt. Schon wieder befinden wir uns bei einer zwiespältigen Regelung, denn während Punkt 1 besagt, dass man sich friedlich und ohne Waffen versammeln kann, schränkt Punkt 2 dies auch gleich wieder ein. Wieder kann durch andere Gesetze das eigentliche Grundrecht massiv eingedämmt werden. Versammelt man sich, um seine freie Meinung zu äußern und für Menschenrechte einzustehen, muss man das Ganze zum Beispiel schon als Demo anmelden und sich durch sämtliche Auflagen durcharbeiten. Mitunter stellt man auch gerne sogenannte Verbotsverfügungen aus, um eine “Demonstration” zu untersagen. Als Begründe wird oft angegeben, dass man Unruhen erwartet und um die Sicherheit aller Personen fürchtet. Letztendlich also wieder eine Auslegungssache, die so variabel ist, dass man jede Versammlung untersagen kann, sogar wenn diese “spontan” zu Stande gekommen ist. Nirgends ist für den Bürger klar definiert, wo der Staat es als nicht friedlich ansehen darf. Sicherlich ist auch nicht erwünscht, dass normale Bürgerinitiativen, denen es nur um soziale Gerechtigkeit geht, vom Staatsschutz bei Versammlungen überwacht werden. Hier greift man in die Versammlungsfreiheit, aber auch in die Meinungsfreiheit ein und das im erheblichen Maße.

Das Grundgesetz umfasst weit mehr Regelungen. Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Aufklärung, nicht der Diffamierung des Grundgesetzes !


Ihr

Joachim Sondern

Digg this!Add to del.icio.us!Stumble this!Add to Techorati!Share on Facebook!Seed Newsvine!Reddit!Add to Yahoo!

Trackbacks/Pingbacks

  1. Tweets that mention Die Wahrheit über unser Grundgesetz | Buergerstimme - Journalismus Direkt und Ehrlich -- Topsy.com

Kommentar verfassen:

Get Adobe Flash playerPlugin by wpburn.com wordpress themes
  Copyright © 2011 Buergerstimme, All rights reserved.| Powered by WordPress| Indy Premium theme by Techblissonline.com